Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Mitglieder von track4
- Geltungsbereich
- Ausschliesslichkeit
- Gegenstand
- Vertragsschluss
- Rechte Mitglied (er)
- Pflichten Mitglied (er)
- Rechte track4
- Pflichten track4
- Rechteeinräumung
- Garantie / GEMA-Freiheit
- Haftung
- Laufzeit / Beendigung
- Datenschutz
- Minderjährige
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit den
Kunden des Dienstanbieters, der ggf. damit verbundenen Mitgliedschaft oder Firmenregistrierung sowie für die Nutzung
der Webseiten von track4.
2. Ausschliesslichkeit
Diese Geschäftsbindungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden des Dienstanbieters
oder Dritter sind nur gültig, wenn der Dienstanbieter ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Dem
formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit.
3. Gegenstand
track4 ist ein Internet-Portal für die Darstellung und Präsentation von Musikern, Musikgruppen, Komponisten,
Textautoren, Interpreten und Produzenten, insbesondere für deren GEMA-freie Musikwerke und bietet sowohl als
Promotion-Tool ein Web-Radio für GEMA-freie Musikwerke, als auch die Vermittlung der eingestellten und präsentierten
Musikwerke für andere Web-Radios an. track4 richtet sich vorrangig an Musikschaffende, die nicht beabsichtigen, das
Portal unmittelbar kommerziell oder gewerblich zu nutzen. Das Portal beinhaltet die Möglichkeit für Mitglieder,
eigene Unter-Webseiten zu veröffentlichen sowie im Band- und Business-Bereich mit einander zu kommunizieren. Nutzer
der Web-Seite haben die Möglichkeit, sich über die veröffentlichten Mitglieder zu informieren, sich deren Musik
anzuhören und herunter zu laden (siehe hierzu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nutzer). Firmen und
gewerblich Tätige haben die Möglichkeit, Werbung auf dem Portal zu schalten (siehe hierzu die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Werbetreibende). track4 ist Diensteanbieter im Sinne des § 2 Ziffer 1 Telemediengesetz..
Das Mitglied ist Nutzer im Sinne des § 2 Ziffer 3 Telemediengesetz. Das Angebot für das Mitglied stellt keine
kommerzielle Kommunikation im Sinne des § 6 Telemediengesetz dar.
4. Vertragsschluss
- 4.1. Mitgliedschaft
- Mit dem Bereitstellen der entsprechenden Leistungen bietet track4 dem jeweiligen Besucher eine Mitgliedschaft
bei track4 an. Durch die Nutzung des Internet-Angebotes von track4 auf dieser Webseite als Mitglied,
insbesondere durch das Registrieren als Mitglied, das Einstellen und Abrufen von Werken und/oder dem
gleichgesetzte Handlungen, verpflichtet sich das Mitglied zur Einhaltung dieser Bedingungen.
- 4.2. Optionale Anmeldung Web-Radio track4 / Vermittlung an andere Web-/Radiosender
- MBei dem Anmeldeverfahren zur Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied die Möglichkeit gegenüber track4 zu erklären,
ob es
- mit der unentgeltlichen Nutzung seiner Musikwerke im Rahmen des eigenen Web-Radios von track4 zwecks
Promotion einverstanden ist und / oder
- mit der Vermittlung seiner Musikwerke an andere Web-/Radiosender (ständige oder auch wechselnde
Kooperationspartner von track4, die auf der Web-Seite von track4 bekannt gegeben werden) zur dortigen
unentgeltlichen Nutzung zwecks Promotion einverstanden ist.
Eine spätere An- oder Abmeldung für das Web-Radio von track4 und/oder die Vermittlung der Musikwerke an andere
Web-/Radiosender kann jederzeit auf dem Schriftwege an track4 erfolgen.
- 4.3. Anmeldeverfahren (Double Opt-In)
- In dem Bereich "Bands" → "Neuanmeldung" erfolgt die Anmeldung des Mitglieds bei track4. Durch die Eingabe der
personenbezogenen Daten des Mitglieds im Anmeldeformular werden diese an track4 übermittelt. track4 sendet an
die durch das eintragende Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der
Anmeldung. Durch Bestätigung dieses Links garantiert das anmeldende Mitglied berechtigter Inhaber der
E-Mail-Adresse zu sein und sich als Mitglied zu registrieren.
- 4.4. Band-Mitgliedschaft
- Bei der Anmeldung und Registrierung von Musikgruppen versichert der Anmeldende, durch die anderen
Gruppenmitglieder zur Stellvertretung berechtigt zu sein und die Anmeldung für und im Namen sämtlicher
Mitglieder der Musikgruppe einschließlich des Anmeldenden selbst vorzunehmen. Das anmeldende Mitglied ist dabei
verpflichtet, sämtliche vollständige Namen und Anschriften auf Verlangen von track4 anzugeben (vgl. insofern
auch Ziffer 6.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern innerhalb dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Begriff "Mitglied" verwendet wird, bezieht sich dies sowohl auf das einzelne Mitglied
als auch auf sämtliche Mitglieder einer Musikgruppe gemeinsam.
5. Rechte Mitglied (er)
Das Mitglied hat das - jederzeit durch track4 widerrufbare - Recht, auf eigenes Risiko
- eine eigene Mitglieder-Unterseite anzulegen
- diese Mitglieder-Unterseite dauerhaft zu nutzen
- die eigene Person und/oder Musikgruppe zu bewerben
- Informationen, wie zum Beispiel Biografie, Discografie, Fotos, Musikwerke, Tourdaten, Texte, Grafiken,
Konzerttermine, Adresse, Web-Seite nebst Verlinkung, Gästebucheinträge, etc. zu veröffentlichen
- die Mitglieder-Unterseite wieder zu löschen bzw. entfernen zu lassen
6. Pflichten Mitglied (er)
Sowohl der Kunde als auch der Dienstanbieter können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und aus jedem
Grund ohne Erläuterung beenden. Die Beendigung wird mit der Übersendung einer schriftlichen Kündigungserklärung an
die andere Partei wirksam - das selbsttätige Löschen eines Accounts durch den Kunden, soweit vorgesehen, gilt als
vereinfachtes Verfahren die Mitgliedschaft zu beenden. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zum
Service umgehend auszusetzen oder zu beenden, wenn der Dienstanbieter eine Verletzung einer Regelung dieses
Vertrages durch den Kunden für möglich hält.
- 6.1. Mitteilung persönlicher Angaben
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, sowohl bei der Anmeldung als auch jederzeit auf Anforderung von track4 im
Einzelfall seinen kompletten Vor- und Nachnamen, sein Geburtsdatum und seine ladungsfähige Anschrift gegenüber
track4 bekannt zu geben. Bei Änderungen dieser Angaben verpflichtet sich das Mitglied, unaufgefordert track4
darüber in Kenntnis zu setzen bzw. die Daten zu aktualisieren. Sofern ein Mitglied aus mehreren Bandmitgliedern
besteht, hat das eintragende Mitglied Namen und Adressen sämtlicher anderer Bandmitglieder insbesondere auf
Anfrage von track4 mitzuteilen.
- 6.2. Kein Missbrauch
- Das Mitglied verpflichtet sich und garantiert, die Dienstleistung von track4 nicht missbräuchlich zu nutzen,
insbesondere
- nicht zur Gewinnung von Email-Adressen, um diese zum Beispiel zu Werbezwecken (Massenmailings) zu
nutzen
- nicht andere Mitglieder für den Kauf oder Verkauf irgendwelcher Produkte oder Dienstleistungen, die
nicht im Zusammenhang mit der Eigendarstellung stehen, zu bewerben oder diese darum zu bitten
- sich nicht durch getarnte Anmeldung verdeckt als Mitglied anzumelden
- nicht Werbetexte für z.B. CD-, Bild-, Video- oder sonstigen Verkauf, Mehrwertdiensterufnummern,
nicht-private Inserate mit finanziellem Interesse, etc. zu verwenden (Erschleichen von Leistungen § 265
a StGB)
- auf seiner Mitglieder-Unterseite keine anstößigen anatomischen oder sexuellen Anspielungen zu machen und
keine Nackt- oder sonstige Aufnahmen mit anstößigem oder missbräuchlichem Inhalt zu veröffentlichen
- keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen zu platzieren, die nicht ausdrücklich redaktionell
freigegeben wurde
- keine Kettenbriefe oder Spam-E-Mails an andere Mitglieder zu verschicken
- keine anderen Nutzer und/oder Mitglieder zu beleidigen oder anderweitig zu schädigen
- durch bereitgestellte Inhalte nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen
- keine diffamierendes, inhaltlich falsches, beleidigendes, obszönes, gotteslästerliches, anstößiges,
sexuell ausgerichtetes, bedrohendes, belästigendes oder rassistisches Material zu hinterlegen oder zu
veröffentlichen
- keine Satire zu veröffentlichen, die nicht als solche ausdrücklich gekennzeichnet ist
- keine Verlinkungen auf andere Web-Seiten oder Portale zu veröffentlichen, die gegen die vorgenannten
Punkte verstoßen
- 6.3. Vertragsstrafe
- Das Mitglied verpflichtet sich für den Fall der Zuwiderhandlung der Pflichten nach Ziffer 6.2. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe an track4 in Höhe von € 500,00
(fünfhundert Euro). Ein Mitglied, welches sich unberechtigterweise Zugang zu dem Server bzw. Unterseiten des
Portals verschafft und dadurch die Systemressourcen widerrechtlich in Anspruch nimmt, verpflichtet sich,
eine Schadensersatzsumme in Höhe von € 2.000,00 (zweitausend Euro) an track4 zu zahlen. Dem Verursacher ist
der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht, oder wesentlich niedriger als die Pauschale
entstanden ist. track4 bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist, so dass
dieser auch in entsprechender Höhe zu erstatten ist. Davon unberührt bleibt die Weitergabe von Kenntnissen
durch track4 an Strafverfolgungsbehörden.
- 6.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
- Das Mitglied darf anderen Personen nicht die Nutzung seiner Mitgliedschaft bzw. den Zugang mit seiner
Zugangskennung oder -daten gestatten, daraus resultierende Rechte abtreten oder übertragen. Das Mitglied
verpflichtet sich, die Mitgliedschaft ausschließlich selbst und für den persönlichen Gebrauch zu nutzen.
Sollten andere Bandmitglieder die Mitgliedschaft nutzen wollen, bedarf es der vorherigen Registrierung oder
der Übermittlung einer Vollmachtserklärung des bereits registrierten Mitglieds auf dem Schriftwege (Brief,
Telefax oder als gescanntes Dokument per E-Mail).
7. Rechte track4
- 7.1. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
- Bei Zuwiderhandlung gegen die Pflichten als Mitglied nach Ziffer 6. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat
track4 das Recht, sowohl die Anmeldung als auch sämtliche Einträge sofort und ersatzlos zu löschen oder
ersatzweise bis zur endgültigen Klärung zu sperren. Die durch das Mitglied hochgeladenen Informationen (Musik,
Fotos, Logos, Grafiken, Texte, etc.) müssen in diesem Fall durch track4 nicht aufbewahrt werden, sondern können
unmittelbar endgültig vernichtet werden. Zudem hat track4 das Recht, dem Mitglied als auch Musikgruppen, denen
das Mitglied ebenfalls angehört, die Nutzung von track4 zu untersagen. Eine erneute Anmeldung ist in diesem Fall
ausgeschlossen.
- 7.2. Nachweisverlangen gegenüber Mitglied
- track4 ist berechtigt, jederzeit im Einzelfall einen Nachweis vom Mitglied zu verlangen, dass er zum Hochladen
und zur öffentlichen Zugänglichmachung (Verbreitung) von Musikwerken berechtigt ist und über die entsprechenden
urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte verfügen darf und die entsprechenden Erlaubnisse erhalten
hat (vgl. Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Dieser Nachweis hat durch das Mitglied auf dem
Schriftwege zu erfolgen.
- 7.3. Sperrung bei Ansprüchen Dritter
- Soweit Dritte glaubhaft Ansprüche wegen vom Mitglied zu verantwortender Inhalte erheben, so ist es - ob diese
Ansprüche berechtigt sind oder nicht – track4 gestattet, die entsprechenden Daten ohne Ankündigung oder
Nachfrage bei dem Mitglied unverzüglich zu sperren. Es obliegt dem Mitglied, eine Einigung mit dem Dritten
hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der zu verantwortenden Inhalte herbeizuführen und dies track4 gegenüber
nachweislich mitzuteilen.
8. Pflichten track4
- 8.1. Keine Pflicht zur Dienstleistung
- track4 ist gegenüber dem Mitglied nicht zur Aufrechterhaltung oder Durchführung der angebotenen Leistungen
verpflichtet
- 8.2. Keine Pflicht zur Überprüfung des Inhalts
- track4 ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit eingebrachter Daten zu prüfen, behält sich aber das Recht vor,
Einträge stichprobenartig zu überprüfen und diese abzulehnen, zu ändern oder zu löschen.
- 8.3. Entgegennahme von Beschwerden
- Für etwaige Beschwerden seitens des Mitglieds hält track4 eine Beschwerde-Email-Adresse unter der Rubrik "Über
Uns" → "Kontakt" bereit, wodurch die zuständige Redaktion erreicht werden kann.
- 8.4. Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften
- Im Übrigen beziehen sich die Pflichten von track4 auf gesetzliche Regelungen.
9.Rechteeinräumung
- 9.1. Urheberrechtliche Nutzungsrechte / Leistungsschutzrechte
- Mit dem Hochladen (Upload) von Tonaufnahmen auf den Server und/oder den Web-Space von track4 (nachfolgend
"Musikwerke" genannt) räumt das Mitglied track4 an den hochgeladenen Musikwerken das Recht ein, diese auf
nicht-exklusiver Basis, zeitlich beschränkt bis zu dem Löschen des Werkes durch das Mitglied, weltweit und
unentgeltlich im Rahmen des Portals track4
- zu veröffentlichen
- zu vervielfältigen
- zu verbreiten
- wiederzugeben
- in ein anderes Datei-Format umzuwandeln, zu speichern, zu komprimieren und/oder zu dekomprimieren
- öffentlich wahrnehmbar zu machen
- in Datenbanken zu speichern oder zu sichern (z.B. Datenrücksicherung)
- zu archivieren
- in Datennetzen zu verwenden
- im Streaming-Verfahren abrufbar zu machen
- zu senden
- öffentlich zugänglich zu machen
- anderen Nutzern und Mitgliedern beliebig oft zum Download zur Verfügung zu stellen
- in Teilstücken zu präsentieren
- Dritten zur unentgeltlichen, privaten Weitergabe zu überlassen
Für den Fall der ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds nach Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen umfasst die Rechteeinräumung auch das Recht
- zur unentgeltlichen Nutzung der Musikwerke im Rahmen des eigenen Web-Radios von track4 und/oder
- zur Vermittlung der Musikwerke an andere Web-/Radiosender zur unentgeltlichen Nutzung (Weiterübertragung
der Rechteeinräumung an Dritte)
- 9.2. Namensrechte / Marken / sonstige Werke
- Mit dem Upload räumt das Mitglied track4 das Recht ein, persönliche Künstlernamen, Bandnamen,
Projektbezeichnungen, hiervon abgeleitete Bezeichnungen nebst der grafischen Gestaltung (Logo), Liedtexte, Fotos
als auch sonstige Grafiken zu nutzen, d.h. sowohl auf der Mitglieder-Unterseite durch das Einstellen des
Mitglieds darzustellen bzw. darstellen zu lassen als auch diese durch track4 für die redaktionelle Darstellung
zu verwenden.
- 9.3. Redaktionelle Darstellung
- Das Mitglied ist ausdrücklich damit einverstanden, dass track4 das Musikwerk, den Namen, die Marke (Logo)
und/oder sonstige Werke des Mitglieds gegebenenfalls
- als redaktionelles Highlight featured,
- im Vergleich mit Aufnahmen/Namen Dritter darstellt, rezensiert und/oder vergleicht,
- durch Aufnahme in track4-eigene Charts (TOP 10, TOP 50, o.ä.) präsentiert,
- für Recherchezwecke in bestimmte Musikgenres/alphanumerische Listen katalogisiert
- im Rahmen eines regelmäßigen Newsletters an die Mitglieder, Nutzer sowie an Firmen/Werbepartner
und/oder
- anderweitig redaktionell verwendet.
Für den Fall der ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds nach Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur unentgeltlichen Vermittlung der Musikwerke an andere Web-/Radiosender erstreckt sich
das vorstehende Einverständnis auch auf die entsprechende Darstellung bei anderen Web-Radiosendern
(Kooperationspartner von track4).
10. Garantie / GEMA-Freiheit
- 10.1.
- Mit dem Upload garantiert das Mitglied, Rechteinhaber des entsprechenden Werks zu sein oder aber die Zustimmung
des Rechteinhabers (z.B. Künstler, Komponist, Textautor, Musikverlag, Labels, etc.) zu haben.
- 10.2.
- Mit dem Upload garantiert das Mitglied, dass es sich bei den Musikwerken ausnahmslos um sog. "GEMA-freie" Werke
handelt. Dies bedeutet, dass das Werk weltweit bei keiner Wahrnehmungsgesellschaft angemeldet oder registriert
wurde bzw. angemeldet oder registriert werden müsste.
- 10.3.
- Mit dem Upload garantiert das Mitglied, dass an der Schaffung des Musikwerkes kein Urheber, d.h. Komponist,
Textautor und/oder Bearbeiter beteiligt war, der bei einer Wahrnehmungsgesellschaft (z.B. GEMA) Mitglied ist und
seine Musikurheberschaft registrieren muss. Das Mitglied garantiert, hinsichtlich sämtlicher an der Schaffung
des Musikwerkes beteiligter Urheber sich bei diesen ausdrücklich über deren etwaige Mitgliedschaft bei einer
Wahrnehmungsgesellschaft informiert zu haben, diese über die Verwendung bei track4 ausdrücklich aufgeklärt zu
haben und deren ausdrückliches Einverständnis hierzu eingeholt zu haben.
- 10.4.
- Für den Fall der Mitgliedschaft des Mitglieds bzw. von Miturhebern bei der GEMA garantiert das Mitglied
alternativ zu Ziffern 10.2. und 10.3. mit dem Upload, die Nutzungsrechte zur Verwendung der Musikwerke nach
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Berechtigungsvertrages mit der GEMA durch besondere
Vereinbarung von der Rechtsübertragung ausgenommen zu haben (vgl. § 3 Ziffer 2. der GEMA-Satzung) bzw. dass
durch Miturheber diese Nutzungsrechte entsprechend in deren Berechtigungsvertrag ausgenommen wurde. Hierüber
überlässt das Mitglied track4 einen schriftlichen Nachweis.
- 10.5.
- Mit dem Upload garantiert das Mitglied, durch den Upload keinerlei Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Nutzungs-,
Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte) zu verletzen.
11. Haftung
- 11.1. Haftung / Haftungsausschluss von track4
-
Eine Haftung von track4 gegenüber dem Mitglied besteht ausschließlich für Schäden, die durch track4
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind
zugesicherte Eigenschaften sowie die Verletzung von wesentlichen vertraglichen Pflichten, insbesondere eine
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung von track4 ist ausgeschlossen für Hard- und Softwarestörungen, die im System des Mitglieds oder
Dritter entstehen. track4 haftet nicht für Schäden materieller oder ideeller Art, die durch das Einbringen
von Daten durch Dritte hervorgerufen werden.
track4 haftet nicht gegenüber dem Mitglied, sofern einzelne Informationen des Mitgliedes oder die gesamte
Unterseite des Mitglieds nicht veröffentlicht, vorübergehend ausgesetzt und/oder gelöscht werden, und zwar
auch ohne Kenntnis des Mitglieds.
track4 haftet nicht für die Verfügbarkeit des Servers (Serverausfall oder sonst wie bedingter ausbleibender
Erreichbarkeit), bestimmte Mindestspeichermengen (Webspace), Mindesttransfervolumen (Traffic) oder den
Bestand der Domain bzw. der unter einer bestimmten Verlinkung bzw. (Unter-)Webseite abgelegten Inhalte,
deren Erreichbarkeit oder Bestand.
Trotz des Bemühens von track4, das Portal aktuell, inhaltlich richtig und vollständig zu halten, haftet
track4 nicht für das Auftreten von Fehlern. track4 übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die
inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in das Portal eingestellten Informationen.
- 11.2. Haftung Mitglied (er)
-
Das Mitglied haftet für alle Folgen und Nachteile, die track4 oder Dritten durch die missbräuchliche oder
rechtswidrige Nutzung des Portals von track4, insbesondere auch bei einem Verstoß gegen die Pflichten des
Mitglieds nach Ziffer 6. und/oder gegen die Garantien in Ziffer 10. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
entstehen und stellt track4 insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Das Mitglied versichert, das Portal von track4 auf eigenes Risiko zu nutzen.
Das Mitglied stellt track4, deren Mitarbeiter, Stellvertreter, Drittbeteiligte und Kooperationspartner von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen Rechtsverletzungen, insbesondere bei der
Verletzung von Namens-, Marken-, Urheber- (Nutzungs- und Leistungsschutz-), Persönlichkeits- und sonstigen
Schutzrechten oder allgemeinen Rechtsverstößen des Mitglieds ausgesetzt sind.
Insbesondere stellt das Mitglied track4 von etwaigen Ansprüchen von Verwertungsgesellschaften (z.B.
GEMA) frei, die diese aufgrund der Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten gegen track4 geltend
machen sollten.
Das Mitglied haftet für die track4 und/oder Dritten entstehenden Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung und
-verfolgung gegenüber Dritten. Eine darüber hinausgehende Haftung des Mitglieds bleibt davon unberührt.
12. Laufzeit / Beendigung
Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sowohl das Mitglied als auch track4 kann die Mitgliedschaft jederzeit
ohne Einhaltung einer Frist und aus jedem Grund ohne Erläuterung beenden. Die Beendigung wird mit der Übersendung
einer schriftlichen Kündigungserklärung an die andere Partei wirksam - das selbsttätige Löschen der Mitglieder-Daten
auf den betreffenden Unterseiten durch das Mitglied bzw. track4 und einer Mitteilung davon an die andere Partei,
gilt als vereinfachtes Verfahren, die Mitgliedschaft zu beenden.
13. Datenschutz
- 13.1. Berechtigung track4 / Einverständnis des Mitglieds
-
Mit der Bestätigung des ausgefüllten Anmeldeformulars (unter “Neuanmeldung“) durch das Absenden (Übertragung)
an track4, erklärt das Mitglied sich damit einverstanden, dass track4 seine Personendaten und
Verbindungsdaten unter den nachfolgenden Bedingungen nutzen darf.
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben, in maschinenlesbarer Form
gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder sonstigen
Abwicklung des Vertragsverhältnisses bzw. zur Abfrage durch den Nutzer erforderlich ist.
Zur Gewährleistung klarer Vertragsverhältnisse ist das Mitglied verpflichtet, eine zwischenzeitliche Änderung
seiner persönlichen Daten track4 gegenüber mitzuteilen bzw. diese Daten regelmäßig zu aktualisieren. Diese
Mitteilung hat an die Anschrift, die dem Impressum zu entnehmen ist, zu erfolgen.
- 13.2. Pflichten track4
-
track4 leitet weder die Daten des Mitglieds noch den Inhalt von Nachrichten des Mitglieds ohne dessen
Einverständnis an Dritte weiter. Dies gilt jedoch insoweit nicht, als track4 gesetzlich dazu verpflichtet
sein kann, Daten eines Mitglieds bekannt zu geben, soweit übergeordnete Interessen (Gerichte,
Strafverfolgungsbehörden, etc.) bestehen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Darüber hinaus erfasst track4 demographische Daten über die Nutzung der entsprechenden Webseiten durch das
Mitglied, die in anonymisierter Form gespeichert werden, aber keine Rückschlüsse auf eine individuelle
Person zulassen. track4 ist nicht verpflichtet, Daten der Teilnehmer hinsichtlich abgeschlossener Vorgänge
sofort zu löschen, sondern ist berechtigt, diese Daten gespeichert zu halten, sofern das Mitglied dem
ausdrücklich eingewilligt hat.
Das Mitglied wird von track4 anhand seiner IP-Adresse in ein Logbuch eingetragen. Die durch das Mitglied
aufgerufene Seiten und getätigte Aktionen können dadurch zurückverfolgt werden. Die IP-Adressen werden
vorübergehend - in der Regel eine Woche - gespeichert. Dieser Speicherung, einschließlich der damit
verbundenen technischen Maßnahmen, wie das Setzen von Cookies, etc. stimmt das Mitglied ausdrücklich zu.
Alle Daten, welche von Mitgliedern an track4 gesendet werden, bleiben bis auf Widerruf auf dem Server
gespeichert. Mit ausdrücklicher Einwilligung durch das Mitglied können auch bei Beendigung der
Mitgliedschaft die Daten weiterhin zu statistischen Zwecken in anonymisierter Form genutzt werden und
bleiben gespeichert. Das Mitglied kann auch nach Einwilligung jederzeit die endgültige Löschung der Daten
fordern, nachdem die Mitgliedschaft beendet wurde und die Unterseiten des Mitglieds gelöscht sind.
Hinsichtlich der Übermittlung der Daten des Mitglieds an track4 ist für die Sicherheit bei der Übertragung
der Daten das Mitglied selbst verantwortlich. Das Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber track4, dass
etwaige Korrespondenz in verschlüsselter Form zu erfolgen hat. Das Mitglied erkennt dies ausdrücklich an und
stimmt insofern einer etwaigen unverschlüsselten Korrespondenz im Internet (E-Mail, Streaming, etc.)
ausdrücklich zu.
Dem Mitglied ist bekannt, dass zuvor veröffentlichte Daten auch nach dem vollständigen Löschen noch im Cache
von Suchmaschinen auftauchen können, da dies systembedingte Parameter allgemeiner Webfunktionen sind - in
der Regel kommt es zu einer Nachlaufzeit von etwa drei Monaten.
14. Minderjährige
Hinsichtlich der Möglichkeit zum Abschluss einer Mitgliedschaft sowie zu Haftungsfragen von Minderjährigen wird auf
die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
15. Schlussbestimmungen
- 15.1. Salvatorische Klausel
-
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, auf die weder
mündlich noch konkludent verzichtet werden kann (Wirksamkeitsvoraussetzung). Dies gilt auch für das
Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im
Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung
als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
vernünftigerweise vereinbart worden wäre.
- 15.2. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
-
Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Hannover.